Bulli

Unser Bus kann gemietet werden!

Der Kirchenkreis Nienburg besitzt einen VW T Kleinbus mit 9 Sitzen, welcher sowohl von kirchenkreisinternen, wie externen gemeinnützigen Trägern, sowie Ehrenamtlichen und Förderern des Kirchenkreises angefragt werden kann.

Achtung! Versicherungsbedingt nehmen wir ab sofort keine Buchungen zur privaten Nutzung mehr an. Wir bitten um Verständnis.

Ausstattung unter anderem:

  • 9 Sitze, Beide Rückbänke entnehmbar
  • Automatikschaltung
  • Rückfahrkamera und Näherungssensoren
  • Anhängekupplung
    • 750kg ungebremste Anhängelast
    • 2300kg gebremste Anhängelast
  • Notbremsassistent
  • Navigationssystem
  • Android Auto/Apple Carplay

Folgende Nutzungsbedingungen sind zu beachten:

  • Der gewünschte Nutzungszeitraum ist ausschließlich über das Anfrageformular (siehe unten) anzufragen und erst durch schriftliche Bestätigung einer mitarbeitenden Person des Kirchenkreisjugenddienstes (nachfolgend unter KKJD abgekürzt) bestätigt. Freie Buchungsfenster können Sie gerne vorher telefonisch beim KJD-Team erfragen.
  • Wir vereinbaren einen Abholtermin für den Fahrzeugschlüssel im KKJD. Das Fahrzeug ist üblicherweise am Gemeindehaus der Kirchengemeinde St. Martin in Nienburg abzuholen und zurückzubringen. Zeitpunkt und Ort der Abholung und Rückgabe werden bei der Vertragsunterzeichnung geklärt
  • Das Fahrzeug ist bei Antritt der Fahrt sowie Abstellen des Fahrzeug auf Schäden zu überprüfen. Entspricht das Fahrzeug nicht dem zur Vertragsunterzeichnung geklärten Zustand ist dies direkt mit der besprochenen Kontaktperson aus dem KKJD zu kommunizieren.
  • Bei entstandenen Schäden während der Überlassung des Fahrzeugs, welche die Fahrtüchtigkeit nicht oder nur teilweise beeinträchtigen, sind kleinere Reparaturen möglich, aber zuvor mit der Ansprechperson im KKJD zu klären.
    Für Schäden, welche das Fahrzeug fahruntauglich machen, ist das weitere Vorgehen zu jeder Zeit mit der Kontaktperson im KKJD entsprechend der Versicherungsbestimmungen zu kommunizieren.
  • Sie erhalten das Fahrzeug mit vollem Tank und stellen es nach der Nutzung auch vollgetankt wieder ab. Der Kirchenkreis hält sich offen im Falle der Nichtbetankung zusätzlich zu den entstandenen Tankkosten eine einmalige Servicepauschale zu erheben.
  • Das Fahrtenbuch befindet sich im Fahrzeug und ist ordnungsgemäß zu führen. Sollte das Fahrtenbuch nicht vorliegen, erfolgt die Meldung der Kilometerstände bei der Ansprechperson im KKJD.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sind einzuhalten (Führerscheinklasse B bzw 3, BE bei Anhängernutzung). Zur Abholung ist ein gültiger Führerschein vorzuweisen. Andere Fahrer:innen sind bei Übergabe dem KKJD mitzuteilen. Der KKJD behält sich vor eine Kopie der Fahrerlaubnis maximal 6 Monate aufzubewahren.
  • Einige Tage nach der Rückgabe bekommen sie eine Rechnung mit der Abrechnung der Nutzung
  • Der Kirchenkreis kann im Falle der Betriebsunfähigkeit des Fahrzeugs zum gebuchten Zeitraum kein Ersatzfahrzeug stellen und die Buchungsvereinbarung erlischt in diesem Fall ersatzlos.
  • Das Fahrzeug ist ausschließlich für den bei der Buchung angegebenen Nutzungszweck zu nutzen. Weitere Nutzungszwecke sind mit der Ansprechperson im KKJD zu kommunizieren. Das Fahrzeug darf nicht für private Umzüge sowie Materialtransport mit hohem Verschleiß der Innenausstattung genutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

aktualisiert am 24.09.2026

Was kostet die Nutzung?

Der Bus lässt sich je nach Nutzungsdauer und gefahrener Distanz abrechnen.

Abrechnungsform 1:

  • Pro gefahrenen KM 30ct
  • Ggfl. Reparaturkosten für Schäden, die bei der Nutzung entstanden sind

Abrechnungsform 2:

    • Bei Nutzung für mindestens 2 Tage und mindestens 800km Gesamtstrecke kann eine Tagespauschale gewählt werden:
      • 30€ pro Tag für kirchliche Gruppen
        Diese ermäßigt sich ab dem 8. Tag auf 20€ pro Tag
      • 60€ pro Tag für nicht-kirchliche Gruppen
        Diese ermäßigt sich ab dem 8. Tag auf 45€ pro Tag
    • Ggfl. Reparaturkosten für Schäden, die bei der Nutzung entstanden sind

Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:

  • HUK Haftpflichtversicherung - 100 Mio. € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • HUK-Vollkaskoversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung bei Vollkasko; 150 € bei Teilkasko (Unfallschäden)
  • HUK-Fahrer-Schutz: 15 Mio. je Schadensfall für Personenschäden des Fahrers.
  • HUK-Ausland-Schadenschutz: 100 Mio. € Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden, maximal 15 Mio. € bei Personenschäden.
  • Schutzbrief der Bruderhilfe e.V. (europaweite Pannenhilfe bis 300 €)

Alle notwendigen Versicherungsunterlagen und das Fahrzeugschein werden mit dem Bus übergeben, so dass ihr von unterwegs alles selbst regeln könnt.

Anfrageformular Bulli Kirchenkreis Nienburg

Über dieses Formular können Sie eine offizielle Buchungsanfrage für den Kleinbus des Kirchenkreis Nienburg stellen. 
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Buchung erst besteht, wenn wir Ihnen Ihre Anfrage bestätigen. 

Bitten beachten:
Da wir nur ein Fahrzeug dieser Bauart besitzen können wir im Fall einer nicht vorhandenen Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs kein Ersatzfahrzeug anbieten. 


Ihr könnt uns helfen!

Das Fahrzeug wurde 2024 durch die Hilfe von zahlreichen Unterstützenden angeschafft, trotzdem ist er noch nicht refinanziert. Mit einer Spende hier können Sie direkt den Betrieb des Fahrzeugs und somit unsere Arbeit unterstützen.

Spenden könnte ihr unter folgendem Konto:

Empfänger: Kirchenamt Wunstorf
Sparkasse Nienburg
IBAN:
DE72 2565 0106 0000 3257 53
Verwendungszweck:
2401-0400 Bullispende

Spendenbescheinigungungen können auf Anfrage ausgegeben werden
(ab 300€ werden diese grundsätzlich ausgegeben).

Tanja Landwehr

Verwaltung

Üblicherweise erreichbar:
Di: 15:00 - 17:00 Uhr
Do 9:00 - 13:00 Uhr

Ansprechspersonen

Diakon Florian Fröchtenicht